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   FG München, 05.08.1997 - 2 K 2573/93   

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FG München, 05.08.1997 - 2 K 2573/93 (https://dejure.org/1997,35588)
FG München, Entscheidung vom 05.08.1997 - 2 K 2573/93 (https://dejure.org/1997,35588)
FG München, Entscheidung vom 05. August 1997 - 2 K 2573/93 (https://dejure.org/1997,35588)
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  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 50/92

    Mitunternehmer kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter ist oder eine

    Auszug aus FG München, 05.08.1997 - 2 K 2573/93
    Eine GbR kann schließlich durch schlüssiges Handeln zustande kommen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1993 VIII R 50/92, BStBl II 1994, 282).

    Beide Merkmale sind für das Gesellschaftsverhältnis konstitutiv und müssen kumulativ in mehr oder weniger ausgeprägter Form gegeben sein (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1993 VIII R 50/92, BStBl II 1994, 282).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG München, 05.08.1997 - 2 K 2573/93
    Ist der Gesellschafter nicht zugleich Mitunternehmer, so kann er allenfalls - bei entsprechender Tatbestandsverwirklichung - Einkünfte im Rahmen einer nichtbetrieblichen Einkunftsart beziehen oder erzielen (vgl. Beschluß des großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Auszug aus FG München, 05.08.1997 - 2 K 2573/93
    Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs einer Personengesellschaft sind danach deren Gesellschafter, sofern sie Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können (vgl. BFH-Urteil vom 03. Mai 1993 GrS 3/92, BStBl II 1993, 616).
  • BFH, 11.12.1990 - VIII R 122/86

    GmbH - Handelsgewerbe - Anteilseigner - Mitunternehmer

    Auszug aus FG München, 05.08.1997 - 2 K 2573/93
    Regelmäßig wird dieses Risiko durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1990 VIII R 122/86, BFHE 163, 346, 349).
  • BFH, 02.02.1994 - II R 7/91

    Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft

    Auszug aus FG München, 05.08.1997 - 2 K 2573/93
    In diesem Zusammenhang werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02. Februar 1994 (Az.: II R 7/91, BStBl II 1995, 300) aufmerksam gemacht.
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